Allgemeine Geschäftsbedingungen
Karrasch PR | Kommunikation & Storytelling
Stand 01.04.2019
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Karrasch PR | Inhaberin: Anja Karrasch, nachfolgend Karrasch PR genannt und dem Auftraggeber, soweit der Auftraggeber Unternehmer oder eine juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts ist.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge, Konzeption, Beratung und Workshop/Training. Material in Schrift-, Bildform sowie etwaige Datenträger bleiben stets Eigentum von Karrasch PR. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die in Textform angegebenen Nutzungsarten überlassen.
1.3 Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
§ 2 Angebot und Auftrag
2.1 Angebote von Karrasch PR verstehen sich frei bleibend. Alle Preise gelten rein netto, zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders vereinbart.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers zustande. Die Auftragserteilung erfolgt ohne ausdrücklichen Hinweis auf Grundlage des zeitlich letzten Angebotes von Karrasch PR in schriftlicher Form per Fax, E-Mail oder Briefpost. Auftragserteilung per E-Mail ist auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
§ 3 Leistungsumfang, Korrekturen und Abnahme
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung. Karrasch PR ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
3.2 Es werden maximal zwei Korrekturschleifen ausgeführt. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Karrasch PR teilt dem Auftraggeber mit, ob eine Umsetzung der Änderungswünsche durchführbar ist und unterbreitet einen Vorschlag für die Umsetzung. Stimmt der Auftraggeber dem zu, wird der Vertrag insoweit geändert, andernfalls bleibt es bei dem vereinbarten Leistungsumfang. Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird der Auftraggeber von Karrasch PR im Voraus informiert und dies mit ihm abgestimmt.
3.3 Nach Aufforderung von Karrasch PR erfolgt die Abnahme schriftlich durch einen Freigabevermerk. Wenn im Einzelfall keine schriftliche Freigabe stattfindet, kann der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung/Übergabe der Leistungen eine detaillierte schriftliche Rüge offensichtlicher Mängel einreichen. Geschieht dies nicht, gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen, bzw. freigegeben. Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar.
§ 4 Mitwirkungspflichten
4.1 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Karrasch PR sämtliche Materialien, Daten und Informationen, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.3 Der Auftraggeber versichert zur Verwendung aller Unterlagen, die er Karrasch PR zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Er ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.
§ 5 Honorare
5.1 Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt.
5.2 Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.
5.3 Honorare sind sogleich nach Abnahme zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist. 5.4 Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.
§ 6 Zahlungsbedingungen, -verzug
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
6.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist Karrasch PR berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben. Bei länger andauerndem Zahlungsverzug und Verstreichen einer angemessenen Frist zur Zahlung kann Karrasch PR den Vertrag fristlos kündigen oder die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zu einer Teilzahlung zurückstellen und für die restliche Leistung Vorauszahlung verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
6.3 Ein hoher Auftragswert und/oder ein langer Leistungszeitraum berechtigen Karrasch PR für in sich abgeschlossene und selbständig nutzbare Teile der Leistung Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei einem notwendigen Einkauf von Fremdleistungen zur Erbringung der Leistung ist Karrasch PR ebenfalls berechtigt Voraus- oder Zwischenzahlungen zu verlangen.
6.4 Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss den Auftrag zu stornieren. Bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Eigen-, Fremdleistungen bzw. -kosten müssen in voller Höhe durch den Auftraggeber getragen werden.
§ 7 Urheberrecht
7.1 Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
7.2 Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Karrasch PR erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.
7.3 Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
7.4 Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
7.5 Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Karrasch PR nicht erfolgen.
7.6 Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Karrasch PR nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet.
7.7 Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.
7.8 Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) sowie den ethischen Richtlinien des deutschen Werberats verpflichtet.
7.9 Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.
7.10 Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, Karrasch PR ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
§ 8 Künstlersozialkasse
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an die Auftragnehmerin als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden.Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de
§ 9 Fremdleistungen
9.1 Karrasch PR ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst zu erbringen, oder Dritte damit zu beauftragen.
9.2 Bei der Bestellung von Fremdleistungen kann Karrasch PR in jedem Einzelfall entscheiden, ob in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bestellt wird, oder im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird diesbezüglich eventuell erforderliche Vollmachten zur Verfügung stellen.
§ 10 Haftung, Kosten
10.1 Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er Karrasch PR von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
10.2 Unterbleibt die Namensnennung von Karrasch PR nach § 13 UrhG oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat Karrasch PR Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat Karrasch PR von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
10.3 Für höhere Gewalt (wie z. B. Streiks, Störungen innerhalb der Telekommunikation), Verzug bei Zulieferern und Eingriffe von dritter Seite auf die Leistung, die nicht der Kontrolle von Karrasch PR unterliegen, übernimmt Karrasch PR keine Haftung.
10.4 Aktualisiert oder verändert der Auftraggeber selbst (bzw. ein Dritter) die Leistung, haftet Karrasch PR für alle daraus entstehenden Folgen nicht.
§ 11 Gewährleistung
11.1 Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag).
11.2 Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Fahrzeit ist Arbeitszeit. Wenn für ein Tageshonorar acht Stunden veranschlagt werden und die tägliche Arbeitszeit überschritten wird, wird für jede weitere Stunde 50 % Aufschlag zum Stundensatz berechnet.
11.3 Der Auftraggeber trägt die alleinige presse, zivil,- datenschutz- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen, einschließlich des Umgangs mit Beiträgen oder deren Inhalten in seinem Verantwortungsbereich vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb sowie bei Weiterübertragung der Rechte an Dritte). Karrasch PR übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Datenschutz,- Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche oder Bußgelder infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber oder einen sonstigen Umgang des Auftraggebers mit den Beiträgen vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb sowie bei Weiterübertragung der Rechte an Dritte). Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten -einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit -einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen Karrasch PR und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.
11.4 Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials (Veröffentlichung einschließlich des Umgangs mit Beiträgen oder deren Inhalten in seinem Verantwortungsbereich vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb)) durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse-, datenschutz- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber Karrasch PR von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind erhältlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Wilhelmstraße 43 / 43G, 10117 Berlin Tel.: 030-2020 5000, Fax: 030-2020 6000, E-Mail: berlin@gdv.de,
www.gdv.de.
11.5 Karrasch PR haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von Karrasch PR angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von Karrasch PR. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.
Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die Karrasch PR oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn Karrasch PR Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch Karrasch PR oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht des Journalisten verletzt wurde.
§ 14 Verschwiegenheit, Referenznennung
14.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
14.2 Karrasch PR hat das Recht, auf den Vervielfältigungstücken oder in Veröffentlichungen (auch Impressum der Webseite) in geeigneter Form als Urheber genannt zu werden. Karrasch PR kann stillschweigend auf dieses Recht verzichten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Karrasch PR die erstellten Leistungen und den Namen des Auftraggebers zur Eigenwerbung verwenden darf (Referenznennung).
14.3 Ausgeschlossen von diesen Regelungen sind Verträge, bei denen Anonymität vereinbart wird.
§ 15 Erfüllungsort
für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz von Karrasch PR.
Gerichtsstand ist Berlin.
Es gilt deutsches Recht.